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ZUGFeRD: Steuerunterlagen aufbewahren

ZUGFeRD

ZUGFeRD als Datenmodell für den elektronischen Rechnungsaustausch findet Anwendung: Steuerrelevante Dokumente in das Portable Document Format (PDF) zu konvertieren und in dieser Form zu archivieren, ist vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun explizit befürwortet worden.

Mit den neuen Bestimmungen werden die seit 1995 geltenden Grundsätze abgelöst und den Bedingungen der heutigen Arbeitswelt angepasst. Mit Veröffentlichung der neuen GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) hat das Bundesministerium für Finanzen nun die Aufbewahrung steuerrelevanter Unterlagen in Form von PDF-Dokumenten genehmigt. Das widerum führte zur Entwicklung vom Rechnungsformat und Datenmodell ZUGFeRD um das es hier gehen soll. ZUGFeRD steht dabei für Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland.