Verwaltung effizient gestalten mit elektronischen Unterschriften

Pandemie-bedingt stieg seit 2020 die Notwendigkeit von digitalen Angeboten, Homeoffice und digitaler Kommunikation mit Bürgern in der Verwaltung. Für die meisten digitalen Arbeitsprozesse, vor allen Dingen bei Behörden und in der Verwaltung, werden allerdings Unterschriften benötigt. Das bedeutet: Zwangsläufig muss man sich mit der Notwendigkeit von elektronischen Unterschriften auseinandersetzen.

Durch eine elektronische Unterschrift (auch E-Signatur genannt) holt man sich auf digitalem Weg vom Unterzeichner die Zustimmung zu einem Vertrag, Formular oder Vereinbarung. Das kann beispielsweise durch Buttons, durch eine Unterschrift auf einem Touchpad, durch Eintippen des Namens in einem Formular oder Einfügen einer Grafik geschehen. Wichtig ist dabei zu beachten, dass man zwischen drei Arten von elektronischen Signaturen unterscheidet. Mehr zu der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) als sicherste Form und höchste Stufe der elektronischen Identifizierung erfahren Sie hier:

Elektronische Unterschrift: Rechtsbindend in der EU

In den letzten Jahren haben sich die Grundvoraussetzungen für digitale Arbeitsprozesse auch bei Behörden und Verwaltungen geändert. Die EU hat die Benutzerfreundlichkeit im Umgang mit der elektronischen Unterschrift in den Fokus gerückt und mit der europäischen Verordnung für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS) die so genannte Fernsignatur ermöglicht.

Inzwischen sind digitale Signaturen bzw. elektronische Unterschriften in der gesamten Europäischen Union rechtlich bindend. Sie haben die Rechtsgültigkeit einer händischen Unterschrift. Außerdem können diese digitalen Dokumente noch weitere Informationen mitbringen wie Zeitstempel. Ein weiterer Vorteil dieser digitalen Arbeitsweise ist, dass die Unterlagen nicht verloren gehen können und nicht an Andere weitergegeben werden können. Des Weiteren sind elektronische Unterschriften dauerhaft lesbar.

Umstellung auf digitale Verwaltung

Mehr Effizienz und weniger Bürokratie im Behördenalltag ist ein wichtiges Ziel, das in öffentlichen Verwaltungen aktuell sehr stark an Priorität gewonnen hat und es wird mit Hochdruck daran gearbeitet, dass die klassischen Fachverfahren auf digital umgestellt werden.

Einer der wichtigste Baustein dafür ist die Einführung digitaler Signaturen und Siegel. Hier geht es auch darum das Onlinezugangsgesetz (OZG) und das E-Government-Gesetz umzusetzen:

Leider ist es aber nach wie vor so, dass viele Genehmigungen und Anträge nur als Formular erhältlich sind welches die Bürgerinnen und Bürger ausdrucken müssen, um es zu unterschreiben. Hier herrscht noch Nachholbedarf und das ist vor allen Dingen auch deshalb ärgerlich, weil einige Dokument wirklich ausschließlich nur für die Unterschrift ausgedruckt werden müssen. So wird der digitale Vorgang aber nicht wirklich zu Ende gedacht und die eigentlichen Vorteile, welche eine elektronische Unterschrift mitbringt, werden nicht genutzt.

Vorteile elektronischer Unterschriften in der Verwaltung:

  • Effizienteres und schnelleres Arbeiten
  • Es sind nicht mehrere Geräte involviert wie bei der händischen Unterschrift (Drucker, Fax, Scanner)
  • Die Unterlagen können nicht verloren gehen oder weitergegeben werden und sind dauerhaft lesbar und schnell auffindbar
  • Versandkosten und Papier fallen weg, hier auch ökologische Vorteile
  • Vor allen Dingen, wenn mehrere Unterschriften nötig sind, wird durch den digitalen Prozess viel Aufwand eingespart
  • Bei Nutzung elektronischer Unterschriften bekommen alle Mitarbeiter die digitalen Dokumente gleichzeitig womit der Gesamtprozess zusätzlich beschleunig wird
  • Bürokratieabbau
  • Dokumente können ohne Medienbrüche übermittelt und maschinell weiterverarbeitet werden

Mit der Einführung der elektronischen Unterschrift können in jedem Fall hohe Gesamtkosten eingespart werden, da Prozesse schneller und effizienter ablaufen. Wenn manuelle Unterschriften nicht mehr notwendig sind, können Transaktionen nun wenige Minuten in Anspruch nehmen, obwohl sie sonst mehrere Tage gedauert hätten.

Quelle:

https://www.egovernment-computing.de/effiziente-verwaltung-mit-elektronischer-unterschrift-a-1045111/?cmp=beleg-mail

https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Oeffentliche-Verwaltung/Moderner-Staat/ElektronischeSignatur/elektronischesignatur_node.html