Grafikdateien mit webPDF erstellen

Export von PDF-Dokumenten nach TIFF

webPDF wandelt PDF-Dokumente problemlos in Grafikdateien um - ganz nach den Vorstellungen des Nutzers

Wenn ein Tiff-Archivsystem eingerichtet werden soll oder Dokumentenarchivierungsprogramme nur einzelne Grafikformate, wie JPEG oder PNG akzeptieren, müssen PDF-Dokumente in Grafikdateien umgewandelt werden. Das PDF-Format eignet sich ideal, um der alltäglichen Dokumentenflut im Unternehmen zu begegnen und den Zugriff auf einzelne Dokumente für jeden Nutzer sicherzustellen. Daneben bietet das PDF/A-Format die perfekte Grundlage für eine langfristige Archivierung elektronischer Dokumente.

OCR: webPDF wandelt Grafiken in aufgelöste Dokumente um

Scanner Leucht-Tastatur

Mittels OCR Faxe in den Workflow integrieren

Dank OCR-Texterkennung können PDF-Dokumente in echte Text-Dokumente umgewandelt werden: Auch im digitalen Zeitalter hat das Fax nicht komplett an Bedeutung verloren und findet weiterhin in spezifischen Abläufen Verwendung. Das Problem: Die Dokumente liegen nach dem Einscannen entweder als Grafikdateien oder aber als PDF-Dokumente, die nur Grafiken und keine Inhalte enthalten, vor. Dadurch lassen sie sich nicht in den Workflow integrieren. Hierzu müssen die entsprechenden Grafikdokumente erst wieder - mittels der sogenannten OCR-Texterkennung (Optical Character Recognition) - in aufgelöste PDF-Dokumente umgewandelt werden, wodurch diese dann wieder gezielt nach Begriffen durchsucht und somit in den Workflow des Unternehmens integriert werden können. webPDF bietet die Möglichkeit aus digital erfassten Faxen PDF-Dokumente zu erstellen, die eben nicht nur ein visuelles Abbild enthalten, sondern auch den Inhalt als Text.** **

Elektronische Rechnung: zehn Merksätze des BITKOM

Elektronische Rechnung

Lesetipp zum Thema elektronische Rechnung

Seit dem 1. Juli 2011 ist freigestellt, wie eine elektronische Rechnung übermittelt wird. Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 setzt dabei die Vorgaben der 2010 geänderten EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie um: Die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur oder des EDI-Verfahrens bei der digitalen Rechnung sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben.